Dein Freund und Zahlungsempfänger „BG Bau“

Bevor man mit dem Bau des geplanten Eigenheims beginnt, erkundigt man sich für gewöhnlich erst mal nach den Kosten und Nebenkosten etc. Im Ergebnis der Recherche wird dann früher oder später der Posten „BG Bau“, sprich „Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“, auftauchen.

Der unwissende wird sich jetzt fragen: „Was hab ich mit der Berufsgenossenschaft am Hut?“. Nun, als Bauherr ist man gesetzlich dazu verpflichtet Bauhelfer bei der BG Bau anzumelden.

Nur leider findet man im Netz dazu recht wenig Infos was das finanziell unter dem Strich für einen bedeutet. Letztendlich wird das auch an den recht individuellen Situationen der einzelnen Bauherren liegen. Man findet deshalb hauptsächlich Foreneinträge die über Sinn und Unsinn, sowie „wieviele Stunden muss ich da wirklich angeben“ diskutieren.

Nun. Der Posten „BG Bau“ war nun bei uns bis zum Schluss ohne eine Zahl geblieben. Wie gesagt: Bis zum Schluss. Während der Bauphase hat sich die BG Bau 3-4x gemeldet und wollte wissen, wieviele Helferstunden wir zu verzeichnen haben, in welche Gewerke die Helferstunden geflossen sind und welche Firmen ebenso am Bau beteiligt waren.

Summa summarum sind wir so auf 714 Stunden für den kompletten Zeitraum 28.08.2013-18-12.2014 gekommen. Die BG Bau will nun 1006,65EUR. Macht pro Helferstunde rund 1,41EUR.

Natürlich ist die Rechnung nicht sooooo einfach. Natürlich gibt es da eine tolle „Formel“:

Helferstunden * fiktiver Stundenlohn = fiktives Arbeitsentgeld

Davon dann ein Beitragssatz in % (setzt sich u.a. zusammen aus Gefahrklasse und „Beitragsfuß“ [was auch immer das sein soll]) und schon hat man den gesuchten Beitrag den man an die BG Bau abtreten muss. Ein Beispiel für den Zeitraum 24.08.2013 – 31.12.2013:

309 Stunden * 10,78EUR fiktiver Stundenlohn = 3331,02EUR fiktives Arbeitsentgeld. 
Mit dem Beitragssatz von 13,1898% ergibt das den Beitrag von 439,35EUR.

Alle Rechnerei hilft aber nix: Der Beitrag muss gezahlt werden. Als persönliche Faustformel würde ich (ausgehend davon dass sich fiktiver Stundenlohn und der Beitragssatz nicht allzu sehr nach oben verändert) anderen Bauherren anraten:

  1. pro Helferstunde 1,50EUR kalkulieren
  2. Ein Bautagebuch führen: Eine einfache Tabelle in die man Datum, Name des Helfers, Dauer des Helfereinsatzes und Art der verrichteten Arbeit einträgt.

Im Netz kursieren Forenbeiträge in denen ganze Häuser mit nur 100h Helfereinsatz und ohne Einsatz von Firmen innerhalb eines Jahres bewerkstelligt werden… Ganz ehrlich: Das kann ich nicht ganz glauben und nachvollziehen. Und mich würde es nicht wundern, wenn es die BG Bau auch nicht glaubt.

In Anbetracht des oben genannten BG Bau Beitrags würde ich mir auch wünschen ich hätte weniger Helferstunden benötigt. Denn am Ende der Bauphase wenn das Geld sowieso nicht mehr so locker sitzt, tun 1000EUR schon weh. Aber bei den Helferstunden flunkern? Besser nicht. Denn wenn die BG Bau misstrauisch wird, dann wird ein Bauhelfertagebuch bzw. ein Nachweis oder eine Aufzeichung verlangt die das ganze darlegt. Und wenn die Aufzeichung unglaubwürdig erscheint, dann wird die BG Bau wohl „Annahmen“ über die tatsächlich benötigten Helferstunden machen. Und das wird dann sicher nicht billig.

Also besser bei den Tatsachen bleiben, alles schön aufzeichnen und grob vorkalkulieren bzw. während der Bauphase schon anhand des Bauhelfertagesbuchs die auf einen zukommenden Kosten abschätzen. Dann gibt’s auch kein böses erwachen wenn die Rechnung ins Haus flattert.

7 Gedanken zu „Dein Freund und Zahlungsempfänger „BG Bau“

  1. HAllo, mich würde interesieren, wie viele Stunden denn bei einem privaten HAusbau i.d.R. anfallen? Ich glaube, nahe Verwandte, gute Freund eund Nachbarn können doch als Helfer eingestezt werden, OHNE das man für sie Versicherungsbeiträge zahlen muss. Wie viele Stunden werden denn da i.d.R. toleriert? Danke vorab

    • Hallo Klaus,
      das hängt stark vom Einsatz ab. Pauschalisieren kann man das sicher nicht.
      Die einen Bauherren kleben nur die Tapete an die Wand und hängen die Lampen auf.
      Andere legen noch den Parkett/Laminatboden, machen Tapeten und Malerarbeiten und legen ggf noch Fliesen.
      Und wieder andere, so wie wir, machen quasi _alles_ selbst.
      Da gehen die Stunden schon massiv ausseinander.

      Und ich muss dir widersprechen: So gerne wie ich die bestätigen würde dass man Verwandte und Co. nicht angeben muss: Dem ist NICHT so. Du muss alle Angeben die nicht zu den Bauherren gehören. ALso auch Familie mit Vater, Bruder, Onkel, oder auch Bekannte oder Nachbarn.

      Hintergrund ist der:
      Meines Wissens ist es einfach nicht erlaubt diese ohne BG-Bau Beteiligung/Versicherung helfen zu lassen.
      UND: Selbst wenn es erlaubt wäre: Willst du wirklich deine Familie bzw. Freunde „unversichert“ arbeiten lassen? Die BG Bau sichert der Familie bzw. den Freunden und Bekannten – so habe ich es damals recherchiert, und ich gehe davon aus dass dies noch immer so ist – der verunfallten den selben Status zu, wie einem angestellten eines Bauunternehmens. D.h. die Versicherung ist die gleiche.

      Das Sparpotential ist hierbei – wenn man sie nicht an die BG Bau melden müsste – auch gar nicht sooo groß. Vor allem wenn man die KOsten für den ganzen Bau ggü. stellt.

      Unter’m Strich: Ich habe mich auch geärgert. War/Bin aber froh, dass ich allen beteiligten eine entsprechenden Versicherungsschutz dadurch bieten konnte. Nicht auszumalen was passiert wäre, wenn jemand auf der Baustelle stolpert, sich ungeschickt auf’s „Kreuz legt“ und mit einem gebrochenen Wirkel und einer Querschnittslähmung nun im Rollstuhl säße. Und hierbei keine ausreichende Absicherung durch eine Versicherung da gewesen wäre.

      Überlege dir also wo du überall Hilfe benötigst und notiere dir recht akribisch wer wann was wie lange gemacht hat.
      Es gibt im Hausbau noch deutlich nervigere Kosten wie die der BG Bau. Da zahlst du für den Architekten, die Vermessung und die ganzen Baufirmen, und wenn alles fertig ist kommt das Katasteramt und vermisst nochmal alles und hält dafür die Hand auf. Das nervt deutlich mehr als die BG Bau.

  2. Ich lese diese Beiträge, da zwei Söhne gebaut haben und das Erwachen natürlich bekannt ist.
    Gesetzlich verpflichtet, ist eine Sache, aber alle, die halfen, waren unfallversichert privat.
    Erfahrungen mit der BG, ja und was für welche. Ein Arbeitsunfall anerkannt, eine Auge blind, blinder geht es nicht. Gutachter alle gekauft von der BG. Zum Glück gab es eine Rechtsschutzversicherung, der Anwalt hat das eingeklagt, dass es eine geile Rente von 360 Euro gibt. Immer guten Job gemacht, Arbeitgeber zahlt artig und wenn dann ein Körperschaden eintritt, stehste da. So locker ist die Realität nicht.
    Vorschlag: eine Reform muss her, und eine pauschale gesetzliche BG Versicherung zu leisten mit Bekanntgabe, dass Baubeginn ist. Die Beiträge im Nachhinein zu verlangen, ist Willkür. Ich muss privat doch auch mich vorher absichern. Das macht Sinn!

    • Praxis und Realität liegen leider nicht immer nah beieinander. Und Versicherungen sind im allgemeinen nicht an ihren Versicherten interessiert, sondern am Profit den sie mit ihnen machen. Dass das bei der BG Versicherung nicht anders ist als bei anderen Versicherern sollte man zumindest erahnen können. Leider hilft das in deinem geschilderten Szenario niemandem. Dass es hier zu offenbar massiven Problemen kam ist ätzend. Aber da steckt man nicht drin.
      Ich bin auch froh um jede Versicherung wo ich keinen Schadensfall melden muss.

  3. Hallo aus Hamburg, von einem ehemaligen BG Mitarbeiter.
    was hier im Chat steht ist alles nicht unrichtig. Vorteile was den Versicherungsschutz angeht und etwas schlimmeres passiert, Nachteile, weil es Beitrag kostet. Informationen streut die BG BAU eigentlich über die Bauämter, wo überall das Bauherrenmerkblatt ausliegen sollte. Andere Möglichkeiten hat die BG eher nicht, weil die Zielgruppe zunächst nicht vollständig bekannt ist. Wenn die BG BAU individuell Kenntnis erlangt, informiert sie recht schnell den Bauherrn.
    Der Bauherr ist dann auch zur Mitwirkung bei Meldungen und Nachweisen verpflichtet. Wird das vernachlässigt, kann es Nachteile geben. Außerdem regelt Gesetz, Satzung und Rechtsprechung die Berechtigung von Beitragsanforderungen. Diese Regeln kann ein Bauherr nicht alle kennen, weswegen es so manches Mal zu unrichtigen Beitragsbescheiden kommen kann. Wenn ihr mehr wissen wollt, besucht mich auf Facebook und folgt dort auf meine www.
    Bei einem Unfall übrigens hat auch die Ärzteschaft zu beurteilen, ob die Schädigung auf die Folgen des Versicherungsfalles zurückzuführen ist oder andere Ursachen zu den Beeinträchtigungen geführt haben.

  4. Hi
    Du hast deinen Rohbau (massiv?) komplett in eigenleistung gemacht?
    Innenausbau auch großteils auch in eigenleistung gemacht?
    Wie viel Stunden von Helfern hast du angegeben?

    Wir sind auch gerade am bauen.
    Mal so als Beispiel mein Vater ist eigentlich täglich von morgens bis abends auf der Baustelle. Aber effektiv arbeitet er von 12 Stunden Anwesenheit vllt 2-3.
    Wenn ich ihn mit 12 Stunden täglich rechne könnt ich unser Haus auch von ner Firma bauen lassen 😂😂

    Mit freundlichen Grüßen
    Basti

    • Ja, wir haben alles selbst gemacht. Unser Haus ist in Holzständerbauweise entstanden, und wir haben da bereits im Werk beim Hersteller Eigenleistung anbringen können (Zusammenbau aller Einzelteile der Wände etc.)..

      Stunden… Puuh, muss ich mal nachschlagen…
      Laut meinem Bauhelfertagebuch sind etwas über 400h von Freunden und Familie erbracht worden. Lediglich Bauherr und Bauherrin müssen darin nicht aufgeführt werden. Aber Eltern und Schwiegereltern schon. Und da kommen wir wie gesagt auf etwas über 400h.
      Damit das alles plausibel wird falls die BGBau da Fragen oder Zweifel hat, kann ich nur empfehlen: aufschreiben wer was wann gemacht hat und wie lange dafür gebraucht hat. Klingt aufwendig, ist aber doch Recht easy machbar.

      Aufschreiben musst du quasi bis zum Einzug der die „Fertigstellung“ definiert.

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