Keiner will’s gewesen sein…

Beim Tapezieren ist uns plötzlich etwas aufgefallen: Der Estrich liegt im EG ca. 2,5cm niedriger als die Unterkante der bodentiefen Fenster und der Terrassentür….

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Mein erster Gedanke: Hä? Kann doch nicht sein. Meter dran gehalten: Tatsächlich: Ein Höhenunterschied von 2,5cm.

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Die Höhe des Estrichs zur präzise liegenden EG-Decke hatte ich ja schon beim ausmessen der Zimmertüren mit dem Laser vermessen. 1-3mm Schwankung im ganzen EG. Mehr nicht.

Also Foto gemacht und an die Hausbaufirma und die Fensterfirma geschickt, mit bitte um Problembehebung.

Wie zu erwarten war: Erstmal keine Reaktion. Rund einen Tag nachdem ich nochmal nachgebohrt habe, kam die Reaktion der Fensterfirma:

Die Fenster sind nach Maßvorgaben der Hausbaufirma gefertigt und montiert. Den Spalt könne man mit einer Kunststoffblende welcher auf Lager liegt, abdecken.

Prima. Eine Lösung existiert. Auch wenn mich dann immer noch zwei Punkte stören:

  1. eine Blende wo keine sein müsste wenn man’s richtig gemacht hätte
  2. ein unnötig hohes Hindernis beim eigentlich ebenerdigen Durchgang zur Terrasse

Gerade der zweite Punkt stört mich ungemein. Denn:

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Nach Einbau des Parketts wird die Hürde immer noch ca. 9cm hoch sein. Hätte man alles richtig gemacht, wären es nur max. 7,5cm…

Nun ja, was will man machen? Die Fenster und Türen sind eingebaut, die Klinkerfassade daran angepasst und der Estrich ist drin. Das Kind ist also bereits in den Brunnen gefallen.

Einzige Möglichkeit: Schadensbegrenzung durch Kunststoffblende.

Meine Nachfrage beim Hausbauer bzgl. der Kostenübernahme verlief in etwa so:

Die Werksmaße stimmen, einen Fehler können wir nicht feststellen, weshalb wir nicht weiterhelfen können. Der Estrich-Leger wird da wohl etwas falsch gemacht haben.

Suuuuper. Keiner will es gewesen sein. Mir egal wer daran Schuld ist und wer die „5 Mark 10“ für die Blende bezahlt, solange ich es nicht bin (der Betrag würde mich nicht umbringen, aber ich seh’s aus Prinzip nicht ein…).

Also nochmal mit dem Estrichleger telefoniert. Der bestätigte meine Annahmen:

Das Niveau des Estrichs wird ausgehend von der Haustüre definiert. Unterkante der Kunststoffschwelle abzüglich Höhe des späteren Bodenbelags = Höhe des Estrichs.

Also nochmal Fotos gemacht:

2014-10-30Das Foto zeigt die Haustüre mit der schwarzen Kunststoffschwelle. Zum Estrich ist ausreichend Platz für den Parkett.

Und zur Erinnerung nochmal ein bodentiefes Fenster, direkt daneben:

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Wo bitteschön hat jetzt der Estrichleger einen Fehler gemacht? In 20cm Abstand kann man keine 2,5cm Höhenunterschied mit Estrich ausgleichen.

Entweder sitzen die Fenster zu hoch, oder die Haustür zu niedrig, oder die bodentiefen Elemente (bis auf Haustüre) sind nicht groß genug und wurden „oben“ ausgerichtet, so dass es „unten“ fehlt.

Was mir immens auf den Zeiger geht:  Statt sich zusammen zu setzen und gemeinsam zu schauen wo der Fehler gemacht wurde, war’s keiner, und die Schuld wird nur beim jeweilig anderen gesucht.

Diese Kunststoffblende kostet nicht die Welt. Daran wird keiner Sterben, das wird wohl eher im monatlichen „Grundrauschen“ sowas von untergehen.

Aktuell wird noch fleißig per Email über die Maße und wie was eingebaut und gemessen wurde diskutiert. Ich bin gespannt was dabei raus kommt.

Ich will ja nur dass einer der Parteien sagt:

Kein Thema, ich übernehme die Kosten für die Blende.

Und bei einem wirklich guten Betrieb erwarte ich, dass einer der Parteien kommt und sagt:

Ja, dumme Sache. Das hätte nicht sein sollen. Kann ich dir vielleicht als Wiedergutmachung irgend etwas aus aus meinem Portfolio anbieten, kostenlos oder zumindest günstiger?!

Aber bevor dieser Fall Eintritt wird Weihnachten auf Ostern umverlegt…

 

10 Gedanken zu „Keiner will’s gewesen sein…

  1. Wir hatte ein ähnliches Problem. Unser Estrich war absolut eben aber zwischen Eingangstür und bodenebenen Trassenfenster war ein Höhenunterschied von 2 cm! Was war geschehen? Das Trassenfenster war richtig eingebaut und ist dann leider abgesackt. Daraufhin hat es der Fensterbauer wieder angehoben… diesmal aber leider 2 cm zu hoch. Da bis zum Zeitpunkt wo es aufgefallen ist schon alles verputzt war konnten es wir es nicht wieder absenken. Da wir aber auf das „bodeneben“ nicht verzichten wollten mussten wir den Boden im EG über die gesamte Länge unseres Hause anspachteln lassen, so dass wir jetzt eine kleine „Rampe“ zum Fenster hin habe… ganz schön ärgerlich!

  2. Würde bei uns nicht gehen. Da gibt es wohl zu viele Abhängigkeiten. Zum Beispiel bereits eingekürzte Lüftungsschächte, oder die bereits geflieste Küche …
    Wird wohl kein Weg um die Blende drum rum führen.

  3. Hallo,
    was mich einmal interessieren würde:
    Wurden die Fenster und die Haustür vom selben Handwerker eingebaut?
    Was sagt denn der Architekt / Bauleiter zu dem Problem?
    Gruß

    Rolf

    • Fenster und Türen wurdem von der selben Firma eingebaut. Ob es der selbe Mensch war kann ich dir nicht sagen.

      Der Bauleiter ist mittlerweile auch „stinkig“ auf die Fensterbaufirma. Der Fehler liegt eindeutig dort. Die Türe wurde ca. 1,5cm zu niedrig eingebaut.

  4. Naja, hier geht es eher weniger um die Kosten für die Blenden, sondern darum, dass ein gravierender Baumängel vorliegt. Den würde ich bei der Baufirma reklamieren und auf eine Beseitigung des Problems bestehen.
    Den Fehler anschließend bei der Abnahme des Hauses bzw. des Gewerkes ins Protokoll aufnehmen lassen und den Kaufpreis um die Kosten für die Behebung mindern bzw. einen Einbehalt zurückhalten. Die Höhe für den Einbehalts misst sich nicht an den Kosten für die Blenden, die sind nur Kosmetik, sondern an den Kosten der tatsächlichen Mängelbeseitigung (Veränderungen am Estrich, Korrekturen an den Fenstern).

    Grüße Enrico

    • Ganz so einfach ist es leider nicht. Ist kein „alles aus einer Hand“ Haus: Viele unterschiedliche Bauabschnitte mit vielen unterschiedlichen Firmen, die zum Teil nix miteinander zu tun haben. Die Hausbaufirma ist mit ihrer Arbeit schon seit Monaten fertig und ist bereits bezahlt. Die Lieferung und Einbau der Fenster etc. lief über einen Subunternehmen. Der Fehler ist leider bei der Abnahme der arbeiten beider Firmen nicht aufgefallen, sondern erst mit dem Gewerk „Estrich“, welches über eine weitere Firma lief.

      Ist ein ähnlich blöder Fehler wie der falsch positionierte Abfluss für die Dusche (der außerhalb des Bads gelandet ist). Hatte mich da auch schon rechtlich erkundigt wie das ist: Die Kosten für die Behebung stehen in keinem Verhältnis zum „Fehler“ und dessen (passablen, günstigen) „Workaround“. Deshalb kann man die Kosten für die umfängliche Korrektur nicht geltend machen.

      Die tatsächliche Fehlerbeseitigung geht, wenn ich’s grob überschlagen habe, auf locker 15-20k EUR (Änderung der Haustür, aufreissen der Wände im Eingangsbereich, Einbau neue Haustür, Verputzen der Eingangswand, rausreissen der Fliesen im EG, ändern des Estrichs, wiedereinbau der Fliesen, …). Nur um 1,5 bis 2cm Spalt abzudecken, welche an zwei Wänden zu sehen wäre und mit unter 20EUR Materialkosten „verblendbar“ wäre.

      Die Hausbaufirma steht auf meiner Seite und diskutiert gerade mit der Fensterbaufirma… *AufInsGefecht*

    • Wie sollte es auch anders sein: Fast 3 Wochen sind vergangen in denen sich …. gar nix getan hat.
      Hab heute nochmal nachgebohrt und in meinem Foto-Archiv gewühlt. Hab Bilder gefunden die Belegen dass die Haustüre hätte weiter oben eingebaut werden können. Ein Argument des Fensterbauers war ja, dass die Einbauposition durch die Holzkonstruktion „vorgegeben“ war. Im Falle des Fensters: Ja, allzuviel Platz wäre da nach oben nicht gewesen. Das Kompriband braucht ja auch Platz. Aber die Haustüre hätte man höher einbauen können.
      Ich werde ein entsprechendes Update veröffentlichen wenn es mehr zu berichten gibt.

      Gruß
      Alex

  5. Hallo Alex,

    wir stehen nun vor genau demselben Problem. unsere Terrassentüren wurden alle zu kurz bestellt oder zu kurz gefertigt, jetzt steht der anthrazitfarbene Stockrahmen 3,5 bis 4 Zentimeter oberhalb des Estrichs und unten wird man von der weißen Unterfütterung des Fensters folglich nach Verlegen unseres Parketts noch ca. 2 bis 2,5 Zentimeter sehen.

    Die Schwellenhöhe innen wird auch ca. 7,5 bis 8 Zentimeter ab OKFFB sein. Der Fensterflügel wird bis zu 6 Zentimeter über dem Parkett aufgehen anstatt der branchenüblichen 2 bis 3 Zentimeter. Für mich ist das ein starkes Stück, weder Fensterbauer noch GU sehen hier aber irgendein Problem. Hast du dort irgendeinen Erfolg verbuchen können? Nach meiner Ansicht ist hier die Ausführung der Fenstertür ein Mangel, finde aber außer deinem Blog keine vergleichbaren Erfahrungen. Würde mich freuen, wenn du deine Erfahrungen teilen könntest.

    Herzlichen Dank und beste Grüße
    Heinz

    • Hätte da einen Anwalt beauftragen müssen. Da hat sich nämlich keiner verantwortlich gefühlt und keiner hat was falsch gemacht… Aber wegen einem Zentimeter ne Anwalt? Kommt ja doch nix anderes bei raus. Fenster nochmal neu einbauen… Wäre wegen der schon hergestellten Klinkerfassade keine Option gewesen.
      Ende vom Lied: der Fensterbauer hat nach einigem hin und her eine Kunststoffverblendung an der Terrassentür montiert. Zum Glück war die Lücke nicht groß. Auffallen tut das heute nicht mehr.
      Bei dir ist es sicherlich schlimmer. Würde an deiner Stelle schon versuchen dass da einer für gerade steht. Aber viel Hoffnung hab ich nicht.

      Gruß
      Alex

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